Zusammenfassung 

Die Ergebnisse unseres Studiums lassen folgendes erkennen:

  1. Das Speisegesetz in 3. Mo 11, 2-23, 41-45 und 5. Mo 14, 3-20 ist Teil des im Alten Testament gegebenen universalen Gesetzes und ist vom zeremoniellen/rituellen Gesetz unabhängig.
  2. Seine Platzierung in 3. Mo 11 ist dem "Stichwort"-Prinzip und den größeren kompositionellen und thematischen Bedeutungen innerhalb des unmittelbaren und größeren Kontextes des Pentateuch zuzuschreiben.
  3. Seine Verbindung mit dem Schöpfungs- und Sintflutbericht im Kontext des Universalismus von 1. Mo 1-11 ist auf terminologischen und thematischen Grundlagen sichergestellt.
  4. Die speziellen Worte "rein/unrein", "verabscheuenswert" und "Greuel" und ihre Beziehungen verbinden es mit dem universell gültigen göttlichen Gesetz.
  5. Die kontextuell, ausdrücklich rationale Erklärung von "Heiligkeit" und "Errettung" verbindet das Speisegesetz mit dem Thema des "heiligen Volkes", das für Gott abgesondert ist, um "heilig zu sein... im ganzen Wandel" (1. Pt 1, 15). Dieser heilige Wandel offenbart sich unter vielem anderen in einer fortwährenden Unterscheidung darin, was Gott als geeignet zum Verzehr für Menschen bestimmt hat. Durch den Verzehr der für Gottes "heiliges Volk" geeigneten Speisen, offenbart sein Volk seinen Herrn durch eine fortwährende "imitatio dei". In der Bibel ist Gott der Grund für ethische Grundsätze, und Gottes wahres Volk führt ein gottesfürchtiges Leben, ein Leben der Heiligkeit (und Heiligung), weil es ein "Heiliges Volk" ist (2. Mo 19, 6; 1. Pt 2, 9).